Ein Psychotherapeut, eine Psychotherapeutin darf sowohl zur vorsorge mit gesunden, aber auch mit Menschen die unter psychischen Störungen, wie Krisen, Traumata, Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen leiden.
Der Begriff des Leidens ist dabei besonders wichtig, da dieser Begriff bei vielen Krankheitsbildern die Abgrenzung zur psychischen Erkrankung definiert. So kann jeder Mensch launisch, missmutig, wankelmütig etc. sein, ohne Leidensdruck oder Selbst/Fremdgefährdung stellt das keine Erkrankung dar. Jeder/Jede darf so sein wie er/sie möchte. Die Psychotherapie zielt also nicht darauf ab Menschen prinzipiell zu verändern, sondern genau da Veränderung zu bewirken wo Leid entsteht.
Die gesetzliche Definition zu Psychotherapie lautet: "Die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich - psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern."
Das bedeutet, dass Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen eine langjährige (mindestens zwei Jahre Propädeutikum, mindestens vier Jahre Fachspezifikum - nach zwei dieser vier Jahre darf bereits in Ausbildung unter Supervision gearbeitet werden) Ausbildung und eine Grundausbildung wie ein Psychologie- oder Pädagogikstudium, einen medizinischen Beruf oder ähnliches. Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen haben sich in ihrer Ausbildung einschlägig mit menschlichem Verhalten und psychischen Erkrankungen sowie dessen Therapie beschäftigt. Sie sind zuständig für Beratung und Therapie von Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen (wie z.B. Borderline, Narzissmus…).
Im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen spielt die persönliche Eignung der PsychotherapeutInnen in der Ausbildung eine zentrale Rolle. Durch ein intensives Auswahlprozedere und langjährige Lehrtherapie und Selbsterfahrung wird Selbstreflexion als
Basis für eine gelingende psychotherapeutische Arbeitsbeziehung erlernt.
Speziell in der Verhaltenstherapie verwenden PsychotherapeutInnen auch diagnostische Testungen, um ein Krankheitsbild stärker eingrenzen zu können, wie den Schweregrad einer Depression festzustellen und bauen das Therapiekonzept darauf auf.
Es gibt viele Methoden, die in die Behandlung eingebaut werden, davon innere Leitsätze zu analysieren und bei Bedarf zu verändern, zur Arbeit mit Emotionen, wie innere Kind Arbeit, zu Aufstellungen am Systembrett, Entspannungsübungen, Verhaltensanalysen, Körperschemaübungen und viele mehr. Diese werden flexibel in den Behandlungsprozess eingebaut so individuell, dass sich keine Behandlung gleicht.
Es gibt in Österreich 24 anerkannte psychotherapeutische Schulen die in 4 Zweige eingeteilt werden
Tiefenpsychologischen
Systemische
Verhaltenstherapeutische
Humanistische
Alle in Österreich anerkannten Psychotherapieverfahren finden Sie hier:
sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/0/5/CH4043/CMS1415709133783/patienteninformation,_stand_maerz_2019.pdf Fachartikel von (c) Angelika Ruhdorfer
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